Versichert in der Freizeit

Ob beim Spielen, Sporteln oder Entdecken – Kinder sind aktiv und ständig in Bewegung. Unfälle lassen sich dabei nicht immer vermeiden. Anders als bei Schulunfällen besteht bei Freizeitunfällen kein gesetzlicher Versicherungsschutz.

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Hubschrauber
Bergungs- und Rückholkosten

  • Muss Ihr Kind nach einem Unfall geborgen oder nach Hause zurückgebracht werden, übernimmt die NV Bergungs-, Hubschrauberbergungs- und Rückholkosten bis € 5.000,–.

Frau pflegt Kind
Unterstützung bei Krankenhausaufenthalten

  • Muss Ihr Kind nach einem Unfall im Krankenhaus behandelt werden, leistet die NV bis zu € 500,– Genesungsgeld, übernimmt Übernachtungskosten für den Besuch der Eltern bis € 240,– und unterstützt mit bis zu € 700,– für medizinische Soforthilfe.

Kind im Rollstuhl
Absicherung bei dauerhaften Unfallfolgen

  • Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen bei einfacher Leistung zurück, leistet die NV bis zu € 100.000,– bei Invalidität und unterstützt notwendige Umbauarbeiten am Familienauto mit bis zu € 20.000,–.

Verteilung der Unfälle nach Lebensbereiche: Haushalt 41%, Freizeit, Sport 30%, Schule 23%, Verkehr 6%

Ob beim Spielen, Radfahren oder Sporttreiben – 41 % aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. 1) Da Risiken nicht an der Schultür enden, sorgt eine Schülerunfallversicherung für finanzielle Sicherheit, wenn Ihr Kind einen Unfall erleidet.