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Unsere Leistungen

Alle Leistungen auf einen Blick – Überzeugen Sie sich von unserem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.

Leistungs­beschreibung Einfache Leistung Zweifache Leistung Dreifache Leistung
Bergungs-, Hubschrauber­bergungs- und Rückholkosten bis € 5.000,- bis € 10.000,- bis € 15.000,-
Verletzungs­transport oder Heimtransport des Kindes auch ohne ärztliche Verordnung sowie Privattransporte und Fahrtkosten bei Besuch des verletzten Kindes bis € 600,– bis € 1.200,– bis € 1.800,–
Übernachtungs­kosten bei Besuch des verletzten Kindes im Krankenhaus bis € 240,– bis € 480,– bis € 720,–
Genesungs­geld (ab dem 10. Tag ununter­brochenem stationärem Aufenthalt) € 500,– € 1.000,– € 1.500,–
Medizinische Soforthilfe bis € 700,– bis € 1.400,– bis € 2.100,–
Dauernde Invalidität (Leistung bei über 20 % DI) bis € 50.000,– bis € 100.000,– bis € 150.000,–
mit progressiver Leistung (bei über 50 % DI) bis € 100.000,– bis € 200.000,– bis € 300.000,–
Finanzierung notwendiger Umbauten am Familienauto (bei über 50 % DI) bis € 20.000,– versichert
Unfalltod € 5.000,– € 10.000,– € 15.000,–

Zweck dieser Darstellung ist eine vereinfachte und gekürzte Marketinginformation. Der genaue Deckungsumfang ist ausschließlich in den Versicherungsbedingungen dokumentiert.


Häufige Fragen

zum Versicherungsabschluss

Für wen kann die Versicherung abgeschlossen werden?

Die Versicherung kann für Kleinkinder und Schüler (bis max. 21 Jahren) mit Hauptwohnsitz Österreich abgeschlossen werden. Eine bestehende Versicherung bei der NV ist nicht Voraussetzung.

Wie lange kann ich mit dem Abschluss warten?

Sie können die Versicherung jederzeit abschließen. Da die Laufzeit fix ist, sparen Sie allerdings keine Prämie, wenn Sie zuwarten. Am besten so rasch wie möglich, um ihr Kind rechtzeitig zu schützen.

Kann man die Kinder- und Schülerunfallversicherung für ein Kind auch mehrfach abschließen?

Wir bieten Ihnen an, die Leistungen zu verdoppeln oder zu verdreifachen, weil Sie dadurch das ausgezeichnete Preis-Leistungsverhältnis optimal nutzen können. (Ausnahme ist die Adaptierung eines behindertengerechten Fahrzeuges. Die maximale Versicherungssumme bleibt bei € 20.000,-)
Wählen Sie einfach beim Onlineabschluss die gewünschte Erhöhung. Wenn Sie per Telebanking bzw. Banküberweisung zahlen wollen, finden Sie die passende Prämie im Download des aktuellen Produktfolders.

Was muss man bei der Überweisung per Telebanking bzw. Banküberweisung beachten?

Infos dazu finden Sie im Download „Kinder- und Schülerunfallversicherung“

Warum bekommt mein Kind keinen Zahlscheinfolder an der Schule?

Da sich die rechtlichen Bedingungen geändert haben, ist es uns leider nicht mehr möglich, die Zahlscheinfolder an den Schulen zu verteilen

Was ist zu tun, wenn Sie bei der Überweisung die Daten des Kindes nicht angegeben haben?

Schicken Sie unverzüglich ein Mail mit dem Vermerk Kinder– und Schüler-Unfallversicherung und der Angabe der Polizzennummer sowie der Daten des Kindes an schuelerversicherung@nv.at

Kann ich vom Abschluss der Versicherung zurücktreten?

Ja, Sie können gemäß rechtlicher Bestimmungen innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss zurücktreten. In Folge gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Die einbezahlte Prämie wird in voller Höhe refundiert.

Kann ich die Versicherung kündigen?

Sie können die Versicherung jährlich per 01.09. kündigen, wenn Sie eine mehrjährige Variante gewählt haben. Die Kündigung muss bis spätestens 31.07. bei uns eingelangt sein.

Wer und wie kann die Versicherung gekündigt werden?

Schreiben Sie ein Mail an schuelerversicherung@nv.at und geben Sie folgende Daten an: Persönliche Daten (Polizzennummer, Vor- und Nachname, E-Mail Adresse) sowie Daten der versicherten Kinder (Vor- und Zuname, Geburtsdatum), Kündigungsdatum.
Der Vertrag kann nur vom Prämienzahler gekündigt werden.

zur Vertragsgestaltung

Endet der Vertrag automatisch?

Der Vertrag endet automatisch. In Abänderung des Art. 22 Pkt. 2.2 der AUVB 2015 endet die Versicherung zum vereinbarten Vertragsende, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Auch verlängert sich der Vertrag über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus NICHT.

Wird eine Polizze ausgestellt?

Nein, Sie erhalten keine Polizze. Abhängig von der Abschlussart gilt als Deckungsnachweis:
  • das Bestätigungsmail bei Onlineabschluss
  • der Nachweis über die Einzahlung per Telebanking bzw. Banküberweisung
Der Deckungsnachweis muss unbedingt aufbewahrt werden

Sind auch Kleinkinder versicherbar?

Ja mit der Kinder- und Schüler-Unfallversicherung sind Kinder ab Geburt versicherbar.

Gilt die Kinder- und Schülerunfallversicherung auch für Studenten?

Nein, sie gilt nur für Schüler.

Gilt der Versicherungsschutz auch für Lehrlinge?

Nein, Lehrlinge können diese Versicherung nicht abschließen.

Gilt der Versicherungsschutz auch für Lehr- und Schnuppertage, Schüleraustausch bzw. Arbeitspraktika?

Ja, die Kinder sind bei allen Schul- und Freizeitaktivitäten rund um die Uhr, weltweit versichert. Arbeitspraktika sind mitversichert, sofern sich die Kinder noch in Schulausbildung befinden.

Gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn Schüler bereits maturiert bzw. die Schule abgebrochen haben?

Ausschlaggebend ist, dass bei Abschluss des Vertrages eine Schule besucht wurde. Der Versicherungsschutz gilt dann längstens bis 15. September des jeweiligen Schuljahres, sofern noch kein Arbeitsverhältnis oder eine Lehre begonnen wurde.

Ist die Kinderunfallversicherung nicht schon durch die Haushaltsversicherung abgedeckt?

Die Kinderunfallversicherung ist nicht – wie manchmal vermutet – in der Haushaltsversicherung inkludiert, sondern ist als eigener Vertrag abzuschließen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Unfall- und einer Haftpflichtversicherung?

Die Unfallversicherung leistet bei Verletzungen der versicherten Person in Folge eines Unfalls. Die Haftpflichtversicherung hingegen bietet bei Schadenersatzforderungen von anderen Personen, Schutz. Sind diese berechtigt, wird der Schaden übernommen. Sind diese unberechtigt, wird die Schadenersatzforderung abgewehrt.

Beispiel: Sie stoßen beim Radfahren einen Wanderer um. Sie und der Wanderer erleiden Verletzungen. Sie müssen aufgrund Ihrer Verletzung mit dem Hubschrauber geborgen werden und erhalten eine Rechnung von € 4.000,-. Auch Ihr Fahrrad und Ihre Brille sind beschädigt. Der Wanderer richtet eine Schmerzensgeldforderung von € 5.000,- an Sie. Sie haben sowohl eine Unfallversicherung als auch eine Haftpflichtversicherung. Bei diesem Beispiel würde die Unfallversicherung (sofern Hubschrauberbergung eingeschlossen) die Rechnung von € 4.000,- übernehmen. Die Haftpflichtversicherung würde die Schmerzensgeldforderung (sofern berechtigt) von € 5.000,- bezahlen. Die Schäden am Fahrrad und die kaputte Brille sind nicht gedeckt.

zur Leistung

Was ist ein Unfall?

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Somit ist eine Krankheit wie z.B. Leukämie kein Unfall. Die Unfallversicherung leistet somit nur bei Unfallfolgen und nicht bei Krankheiten. Verletzungen durch Tiere, wie z.B. Hundebisse, gelten als Unfall.

Was versteht man unter Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades nach einem privaten Unfall. Jedem Bereich des Körpers wird dabei ein Invaliditätsgrad in Prozent zugeordnet. Der Versicherer errechnet aus diesem Grad und weiteren Faktoren wie der vereinbarten Versicherungssumme dann die Höhe der einmalig ausgezahlten Invaliditätsleistung.

Gibt es bei der Kinder- und Schülerunfallversicherung eine progressive Leistung?

Ja. Ab einer Dauerinvalidität von über 50% wird die Leistung erhöht. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Sind die Leistungen zweckgebunden?

Bei den meisten Leistungen (Bergungskosten, Verletztentransport, Medizinische Soforthilfe, Fahrkosten oder Umbauten am Familienauto) wird geprüft, ob die vorgelegten Rechnungen den versicherten Ereignissen entsprechen. Ist dies der Fall, werden die Aufwendungen (Nachweis Rechnung) bis zur Versicherungssumme ersetzt.

Bei Leistungen zur Unfallinvalidität, Unfalltod und Genesungsgeld wird die vereinbarte Leistung aufgrund des Unfallgeschehens geleistet, ohne dass eine Rechnung vorgelegt werden muss. Über den Betrag können Sie frei verfügen. Im Falle einer Unfallinvalidität kann das Geld z.B. für nötige Umbauten aber auch für Privatärzte, zusätzliche ärztliche oder therapeutische Leistungen, Nachhilfestunden oder für einen Erholungsurlaub ausgegeben werden.

Was versteht man unter Medizinischer Soforthilfe und was wird geleistet?

Darunter versteht man Kosten, die nach einem Unfall für die medizinische Versorgung des Verletzten aufgewendet wurden und nach ärztlicher Verordnung notwendig waren, wie z.B. Sportgips, erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedmaßen, Medikamente, Heilmassagen etc. Derartige Kosten werden nur dann ersetzt, wenn sie innerhalb eines Jahres ab Unfalltag anfallen und von keinem Sozialversicherungsträger (z.B. Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), AUVA) Ersatz zu leisten ist. Sonderklasse ist nicht versichert.

In welchem Zeitraum muss der Umbau des behindertengerechten Autos erfolgen?

Die Kosten für den Umbau des behindertengerechten Autos werden nur dann ersetzt, wenn der Umbau innerhalb von 10 Jahren ab Unfalltag durchgeführt wird.

Ist die Kinder- und Schülerunfallversicherung sinnvoll, wenn bereits eine andere Unfallversicherung - wie z.B. Familienunfallversicherung, NÖ Familienpass, Absicherung über Kreditkarte oder Alpenvereinsmitgliedschaft - besteht?

Die Kinder– und Schülerunfallversicherung hat ein beeindruckendes Preis-Leistungsverhältnis und ist in jedem Fall zu empfehlen. Im Schadensfall werden die Leistungen von sämtlichen Unfallversicherungen gezahlt. Somit bedeutet die Kinder- und Schülerunfallversicherung einen erhöhten Versicherungsschutz oder auch eine sinnvolle Ergänzung. z.B. ist die Finanzierung notwendiger Umbauten am Familienauto bzw. die Übernahme von Fahrtkosten bei anderen Produkten kaum zu finden.

Die Kinder- und Schülerunfallversicherung kann somit mit jeder anderen Unfallversicherung kombiniert werden und bietet Ihnen mehr Sicherheit für wenig Geld.

zum Schadensfall

Wie mache ich eine Schadenmeldung?

Die Schadenmeldung erledigen Sie am besten direkt auf unserer Website unter https://www.nv.at/nv/downloads-allgemein/formulare/formular-schadenmeldung-kinder-und-schuelerunfall.pdf

Welche Unterlagen werden für die Abwicklung des Schadenfalls gebraucht?

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • die Versicherungsbestätigung (Bestätigungsmail beim Onlineabschluss bzw. Kontoauszug bei Telebanking bzw. Banküberweisung)
  • eine Schulbesuchsbestätigung (ab dem 16. Lebensjahr)
  • sämtliche medizinische Unterlagen
Bei Leistungen zur „Medizinischen Soforthilfe“ bzw. „Bergungs- Hubschrauberbergungs- und Rückholkosten“:
  • Schilderung des Unfallhergangs
  • Einzahlungsbeleg
  • Rechnungen
  • Ärztliche Verordnung
  • Bei Übernahme eines Teilbetrages durch den Sozialversicherungsträger eine Bestätigung über die bezahlten Kosten.
Bei Leistungen zur Kostenübernahme des verletzten Kindes im Krankenhaus:
  • Rechnungen (Bahnkosten, Hotelkosten, Krankentransportkosten, Adaptierungskosten für das Auto, etc.)
  • km-Geld Abrechnung
  • Krankenhausaufenthaltsbestätigung
Bei allen anderen Schadenfällen wenden Sie sich bezüglich Unterlagen bitte direkt an Frau Nicole Pasching, Telefon: 02742/9013-6369